Corona
Was darf man ab dem 02.11.2020?
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Anlage
Neue Verordnung ab 21.10.2020
Stufenweise Regeln je nach Infektionsgeschehen
Endlich: Ab 5. September dürfen alle Sportler wieder ran
Anpassung der Corona-Regeln.
Wir möchten Euch deshalb noch einmal ans Herz legen, die kostenlosen
Informationskanäle des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB) zu
abonnieren. Damit ihr - gemeinsam mit unseren Informationen - immer up to date seid!
Hier die wichtigsten LSB-Links:
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Bitte schaut auch regelmäßig auf die LSB-Homepage www.lsb-brandenburg.de und
gebt diese Information auch an eure Ehrenamtlichen, Aktiven und Unterstützer weiter.
Achtung Sportvereine: Kontaktlisten sind wieder Pflicht
Pressemitteilung: Kabinett verlängert Corona-Verordnungen
Der Unfallversicherungsschutz ist selbstverständlich auch bei den alternativen
Der Unfallschutz greift bei Angeboten des Vereins für seine Mitglieder weltweit.
Bezüglich des Haftpflichtschutzes empfehlen wir den Vereinen und den eingesetzten
Vorsatz ist nicht versichert!
Nachdem der LSB wichtige FAQ's auf seiner Sonderseite zusammengefasst hat wird nun der Bedarf an Soforthilfe erfasst.
wichtiger KSB-Newsletter Febraur 2020